Mehrwertsteuerzahler – wo hat er seinen Sitz (Was ist der Sitz des Unternehmens – Diskussion) im Falle der Anmietung eines virtuellen Büros? Im Falle der Anmietung eines virtuellen Büros zum Zwecke der Ausübung einer Geschäftstätigkeit stellen wir auch fest, dass dies der Ort ist, an dem es als Mehrwertsteuerzahler ansässig ist. Die Angelegenheit kann jedoch kompliziert werden, wenn sich das virtuelle Büro an einem völlig anderen Ort als dem Ort der Geschäftstätigkeit befindet.
Geschäftssitz – Unternehmen
Ein ständiger Geschäftssitz ist ein Ort, an dem ein Unternehmer seine Geschäftstätigkeit kontinuierlich und wiederholt ausübt. Zu diesem Zeitpunkt ist der rechtliche Sitz des Unternehmens (virtuelles Büro) nicht mehr der rechtliche Sitz des Unternehmens, sondern der reale Sitz, an dem alle Aktivitäten stattfinden.
Im Falle des Sitzes eines Mehrwertsteuerzahlers gab es viele Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) und der ordentlichen Gerichte. Später können Sie mehrere von ihnen finden:
Eine Firma und ein Einzelunternehmen – wer ist ein Mehrwertsteuerzahler?
Die Angelegenheit kann noch komplizierter werden, wenn wir nicht mehr von einer handelsrechtlichen Gesellschaft, sondern von einem Einzelunternehmer sprechen. Ja, ein Unternehmer kann eine eingetragene Geschäftstätigkeit in einem virtuellen Büro haben. Andererseits kann er seine Buchhaltung und seine gesamte Dokumentation zu Hause aufbewahren und gleichzeitig ein Werk an einem anderen Standort haben. In diesem Fall ist der tatsächliche Geschäftssitz der Ort, an dem sich das Werk befindet. Weil es der Kern des Geschäfts ist.
Mehrwertsteuerzahler – Wie funktioniert das in der Praxis?
In der Praxis geht das Finanzamt davon aus, dass der Ort der Geschäftstätigkeit der Sitz des Unternehmens ist, der im nationalen Gerichtsregister (KRS) oder CEIDG (Zentralregister und Informationen zur Geschäftstätigkeit) angegeben ist. Ausnahmsweise kann ein großes Unternehmen ausnahmsweise eine andere Struktur der Mehrwertsteuerzahlung verlangen, um die Interessen der Steuerbehörden zu wahren. Ein Beispiel für eine solche Situation kann die Registrierung einer Firma in Warschau sein, die jedoch die gesamte Produktionstätigkeit in einer Stadt in der Nähe von Warschau durchführt.
Steuerliche Kontrolle
Gehe ich mit einem virtuellen Büro Risiken ein?
Nein. Wir waren noch nie mit der Situation konfrontiert, die korrekte Registrierung des Unternehmens und die korrekte lokale Gerichtsbarkeit für den Mehrwertsteuerzahler in Frage zu stellen. Bisher gab es in unseren Büros eine sehr große Zahl von Steuerprüfungen, und wir sind nie darauf gestoßen, die Eigenschaften des erklärten Sitzes des Mehrwertsteuerzahlers in Frage zu stellen.
Diese Frage wird uns im Rahmen von Steuerprüfungen gestellt. Mehr darüber können Sie hier lesen – das virtuelle Büro und die Finanzkontrolle.
Mehr über den Sitz des Unternehmens und wie er sich auf die rechtliche und wirtschaftliche Situation eines Unternehmers auswirkt, können Sie hier lesen – Was ist ein eingetragener Sitz?